Initiative
«Für ganzheitliche Sexualkunde»

Initiativtext

Initiative «Für ganzheitliche Sexualkunde»

Nichtformulierte Gesetzesinitiative betreffend

«Für Aufklärung und Konsens –
Ganzheitliche und schamfreie Sexualkunde für alle (Initiative für ganzheitliche Sexualkunde)»

Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen, stellen gestützt auf §28, Absätze 1 und 3 der Verfassung des Kanton Basel-Landschaft vom 1. Januar 1987, das folgende nichtformulierte Begehren:

  • Der Kanton stellt sicher, dass der Sexual- und Aufklärungsunterricht an den Baselbieter Sekundarschulen von geschulten Fachpersonen oder -stellen durchgeführt wird, welche die Klasse sonst nicht unterrichten.
  • Der Kanton stellt die Qualifikation der Fachpersonen oder -stellen und des von ihnen durchgeführten Unterrichts sicher. Dabei stellt er insbesondere sicher,
  • dass Kompetenzen vermittelt werden, um Konsens in der Sexualität zu leben,
  • dass Konsens als Priorität in der Sexualität vermittelt wird, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen,
  • dass Wissen und Entscheidungskompetenzen zur Verhütung von Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Krankheiten, sowie zu Schwangerschaftsabbruch vermittelt werden, und
  • dass die Akzeptanz von und das Wissen über geschlechtliche, sexuelle und romantische Vielfalt gefördert wird.
JUSO Initiative für ganzheitliche Sexualkunde

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