«Für Aufklärung und Konsens – Ganzheitliche und schamfreie Sexualkunde für alle (Initiative für ganzheitliche Sexualkunde)»
Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen, stellen gestützt auf §28, Absätze 1 und 3 der Verfassung des Kanton Basel-Landschaft vom 1. Januar 1987, das folgende nichtformulierte Begehren:
Der Kanton stellt sicher, dass der Sexual- und Aufklärungsunterricht an den Baselbieter Sekundarschulen von geschulten Fachpersonen oder -stellen durchgeführt wird, welche die Klasse sonst nicht unterrichten.
Der Kanton stellt die Qualifikation der Fachpersonen oder -stellen und des von ihnen durchgeführten Unterrichts sicher. Dabei stellt er insbesondere sicher,
dass Kompetenzen vermittelt werden, um Konsens in der Sexualität zu leben,
dass Konsens als Priorität in der Sexualität vermittelt wird, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen,
dass Wissen und Entscheidungskompetenzen zur Verhütung von Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Krankheiten, sowie zu Schwangerschaftsabbruch vermittelt werden, und
dass die Akzeptanz von und das Wissen über geschlechtliche, sexuelle und romantische Vielfalt gefördert wird.